Deutsche Restaurant-Mehrwertsteuer von 7 % ab Januar 2026
Seit dem 1. Januar 2026 werden Gaststätten- und Cateringleistungen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 15 Umsatzsteuergesetz mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert. Der Ausschluss ist der wichtige Teil: Der ermäßigte Satz deckt das Essen und nicht die Getränke ab, sodass eine Rechnung mit beidem aufgeteilt und mit zwei Sätzen besteuert werden muss. Im Gegensatz zur Kürzung von 2020 bis 2023, die vorübergehend war und ausgelaufen ist, ist diese Kürzung ohne Enddatum im Gesetz verankert.
Die gleiche Menge in jeder deutschen Band
| Standard | 19,00% | 19/119 | 35,97 € | 6,83 € | 42,80 € |
| Reduced | 7,00% | 7/107 | 40,00 € | 2,80 € | 42,80 € |
| Solar installations | 0,00% | 0 | 42,80 € | 0,00 € | 42,80 € |
Eine Schätzung, keine Rechtsberatung. Die Regeln unterscheiden sich je nach Rechtsraum und ändern sich mit der Zeit. Klären Sie die aktuelle Lage mit einer qualifizierten Fachkraft, bevor Sie sich darauf verlassen.
In einem Restaurant servierte Speisen betragen ab dem 1. Januar 2026 7 %; Begleitgetränke liegen weiterhin bei 19 %.
Bei einer gemischten Rechnung handelt es sich um zwei Berechnungen, nicht um eine – führen Sie die Essenssumme und die Getränkesumme separat aus.
Getränke auf Milchbasis mit einem ausreichend hohen Milchgehalt werden als Milchprodukte behandelt und unterliegen dem 7-Prozent-Satz für Lebensmittel und nicht dem Satz für Getränke.
So funktioniert es
Die Formel
Mehrwertsteuer zum Nettopreis hinzufügen:
vat = round(netto x rate / 100)
brutto = netto + vat
Mehrwertsteuer aus dem Bruttopreis herausrechnen:
vat = round(brutto x rate / (100 + rate))
netto = brutto - vat
Deutsche Steuersätze und Steueranteile:
Standard 19 % 19/119, nicht kürzbar
ermäßigt 7 % 7/107, nicht kürzbar
Solaranlagen 0 % keine Steuer
round rundet kaufmännisch auf den nächsten Cent. Eine Abrundungsoption gibt es nicht.
Nur die Steuer wird gerundet; netto + vat = brutto gilt dadurch immer centgenau.
Wovon es ausgeht
- Bei den drei Bandbreiten handelt es sich um die geltenden Sätze gemäß § 12 Umsatzsteuergesetz. In welche Kategorie eine Lieferung fällt, ist eine im Anhang dieses Gesetzes veröffentlichte Liste und kein Urteil darüber, ob etwas wesentlich ist. Daher wendet dieses Tool einen Satz an, anstatt Waren zu klassifizieren.
- Es wird immer auf den halben Cent gerundet und es gibt keine Option. Die deutsche Rechnungsstellung bietet kein Äquivalent zum britischen Zugeständnis, das einem Rechnungshändler die Möglichkeit gibt, die Steuer abzurunden. Wenn man also die Wahl hätte, würde man eine Regel erfinden.
- Bei dem Satz von 7 % für Restaurant- und Cateringdienstleistungen ab Januar 2026 handelt es sich eher um eine Neuklassifizierung als um einen neuen Satz – das Angebot wurde in den bestehenden reduzierten Bereich verschoben. Auf Getränke wurde bewusst verzichtet, so dass auf einer Rechnung zwei Tarife ausgewiesen sein können.
- Historische Kurse werden hier nicht geführt. Der Regelsatz betrug bis zum 1. Januar 2007 16 %, zwischen Juli und Dezember 2020 vorübergehend wieder 16 %, und beide stehen im Feld „Anderer Satz“, der am 16. beginnt.
- Die Zahlen sind in Euro angegeben, da die deutsche Mehrwertsteuer auf Euro lautet. Es wird nichts umgerechnet und es wird nirgendwo ein Wechselkurs angewendet.
Fragen
Gilt der Satz von 7 % auch für Speisen zum Mitnehmen?
Lebensmittel, die zum Mitnehmen verkauft wurden, wurden bereits als Warenlieferung ermäßigt bewertet, sodass die Änderung für vor Ort verzehrte Lebensmittel gilt, bei denen es sich zuvor um eine Standarddienstleistung handelte. Ab Januar 2026 liegen beide bei 7 %, wodurch die langjährige Lücke beseitigt wird, bei der dasselbe Gericht unterschiedlich besteuert wurde, je nachdem, ob man sich hinsetzte.
Ist das dasselbe wie die Reduzierung während der Pandemie?
Nein. Bei der Maßnahme von 2020 bis 2023 handelte es sich um eine vorübergehende Erleichterung mit einem Ablaufdatum, und der Satz fiel nach Ablauf auf 19 % zurück. Bei der Änderung 2026 handelt es sich um eine dauerhafte Änderung des § 12 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz, daher ist kein geplantes Ende und keine Rücknahme in die Gesetzgebung eingebaut.
Quellen
Methode verfasst und geprüft von Tessalor am 31.07.2026.
Die vollständige Methode, das Rechenbeispiel und alle Annahmen hinter diesem Ergebnis stehen auf Deutscher Mehrwertsteuerrechner.